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Todesfall
An den Tod eines Menschen, eines nahen Angehörigen denkt natürlich keiner gerne. Ein plötzlicher Todesfall löst bei den Hinterbliebenen oftmals neben dem Schmerz über den Verlust des Menschen auch eine meist unbekannte und schwierige Situation aus. Nun bedarf es vieler Überlegungen, und wir wollen Ihnen gerne mit Hilfe und Rat zur Seite stehen.
Erste Schritte
Unabhängig davon, ob ein Mensch in einem Krankenhaus oder in privater Umgebung verstorben ist, wenden Sie sich zunächst an ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens. Das Bestattungsunternehmen steht den Hinterbliebenen hilfreich bei der Abwicklung sämtlicher Formalitäten und Durchführung der Bestattung zur Seite.
Beurkundung
Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag bei dem zuständigen Standesamt angezeigt werden (Paragraph 28 Personenstandsgesetz). Zur Beurkundung eines Sterbefalls sind folgende Unterlagen erforderlich:
Todesbescheinigung: Bei einem Todesfall zu Hause sollte zuerst ein Arzt benachrichtigt werden, der die Todesbescheinigung ausstellt und Ihnen aushändigt.
Sterbeanzeige: Anschließend sollte der Tod des Verstorbenen durch Sie oder einen beauftragten Bestattungsunternehmer beim Standesamt angezeigt werden. Ist der Tod in einem Krankenhaus, einem Seniorenzentrum oder durch Unfall eingetreten, werden die Sterbeanzeige sowie die Todesbescheinigung durch das Krankenhaus/ Seniorenzentrum oder das beauftragte Bestattungsunternehmen dem Standesamt zugeleitet.
Nicht verheiratet: Geburtsurkunde (befindet sich meistens im Stammbuch der Familie bei den Eltern)
Verheiratet: Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag geführten Familienbuch (diese Urkunden befinden sich meistens im Stammbuch der Familie)
Geschieden/verwitwet: Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag geführten Familienbuch mit Vermerk bzw. Nachweis über die Auflösung der Ehe (zum Beispiel Sterbeurkunde, Scheidung)
Sollte der Verstorbene/die Verstorbene nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, so ist der Pass des Verstorbenen zwingend erforderlich! Es können im Einzelfall noch weitere Unterlagen erforderlich sein.
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